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Bauen, Mieten und Vermieten

Weil Gewerbemietverträge vor allem durch nachträgliche Änderungen immer wieder formunwirksam werden, soll das Schriftformerfordernis für Gewerbemietverträge reduziert werden.
Mit einem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete will die Bundesregierung den Anstieg von Mieten dämpfen.
Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und verlangt bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung.
Der Gesetzgeber hat im Sommer einen Zuschuss für Mieterstrom aus Solaranlagen auf dem Hausdach beschlossen.
Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll mehr Verbraucherschutz, eine stärkere Prüfung der Kreditwürdigkeit und eine Änderung bei Pensionsrückstellungen bringen.
Weigert sich der Mieter, eine notwendige Instandsetzung zu dulden, darf der Mieter den Mietvertrag auch ohne vorherige Duldungsklage kündigen.
Über 50 Jahre liegt der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung von Grundbesitz mittlerweile zurück, weswegen der Bundesfinanzhof die Grundsteuer für verfassungswidrig hält und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
Ein Grundeigentümer hat keinen Entschädigungsanspruch gegen eine Gemeinde, die den Bebauungsplan nicht umsetzt.
Der Mieter hat nur Anspruch auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen.
Beim Auszug muss die Wohnung lediglich in dezenten Farben gestrichen sein.