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Sozialversicherungen & Co.
Eine Corona-Infektion und die daraus resultierenden Spätfolgen kann grundsätzlich als Arbeitsunfall in Frage kommen, wenn sich die Infektion am Arbeitsplatz zweifelsfrei nachweisen lässt.
Neben einem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es 2023 vor allem Änderungen im Sozialversicherungsrecht.
Viele Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 ebenfalls eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt.
Neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro steigt zum 1. Oktober 2022 auch die Minijobgrenze auf 520 Euro.
Gesetzlich Versicherte müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Beiträge zur Krankenversicherung einstellen.
Neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro soll zum 1. Oktober 2022 auch die Minijobgrenze steigen.
Die pandemiebedingten Erleichterungen bei der Kurarbeit werden erneut verlängert und gelten nun für Betriebe, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen.
Die neuen Eckwerte für die Sozialversicherung in 2020 stehen fest.
Mütter, die während der Kindererziehungszeit gearbetet haben, erhalten nicht den vollen Kinderbonus, wenn zusammen mit dem Arbeitseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
Zum 1. Juli 2019 wird aus der Gleitzone der Übergangsbereich, in dem bis zu einem Monatslohn von 1.300 Euro ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer anfallen.