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Verjährung für freiwillige Beiträge
Selbstständige können zu Unrecht gezahlte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nur innerhalb von vier Jahren zurück fordern.
Zahlen Sie als Selbstständiger für einen Angestellten oder sich selbst Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, obwohl keine Sozialversicherungspflicht besteht, können Sie die Erstattung nur innerhalb von vier Jahren verlangen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie die Beiträge aufgrund eines Fehlers der Verwaltung entrichtet haben, auch wenn die Verwaltung dann in der Regel auf die Verjährungseinrede verzichtet. Erkennt allerdings der Betriebsprüfer der Rentenversicherung den Fehler in der Versicherungspflicht nicht, so ist das kein Fehler der Verwaltung. Denn der Betriebsprüfer hat nicht die Aufgabe, die Selbstständigkeit einzelner Arbeitnehmer unter sozialrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.