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Bauen, Mieten und Vermieten

Ab dem 1. Juli 2007 können Eigentümergemeinschaften verstärkt Mehrheitsentscheidungen fassen und unter anderem auch die Kostenverteilung neu regeln.
Vermieter können von ihren Mietern die Zahlung eines Geldbetrages als Ersatz für die Vornahme bevorstehender Renovierungsarbeiten verlangen.
Ein Vermieter muss für die Unfälle haften, die sein Mieter auf einer nicht den Bauvorschriften entsprechenden Raumspartreppe erleidet.
Da die Wohnungseigentümergemeinschaft inzwischen Rechtsfähigkeit erlangt hat, zeichnet sich eine Angleichung zwischen Praxis und Rechtsprechung beim steuerlichen Abzug der Instandhaltungsrücklage ab.
Anlieger müssen ihren Hausmüll bis zur nächsten befahrbaren Straße bringen, wenn aufgrund der baulichen Anlage normale Müllwägen nicht bis zu dem Grundstück vordringen können.
Ein Hausbesitzer muss nicht nachweisen, dass ein Wind mit der Mindeststärke 8 an seinem Haus herrschte und dadurch die Sturmschäden eingetreten sind.
Von der neuen Möglichkeit, den Grunderwerbsteuersatz individuell festzulegen, machen einige Länder prompt Gebrauch.
Die Zustimmung zum Anbau seines Nachbarn darf ein Wohnungseigentümer zumindest solange widerrufen, bis der Bauwillige noch keine konkreten Maßnahmen getroffen hat.
Vermieter sind nicht verpflichtet, eine Glastüre nachträglich mit Sicherheitsglas ausstatten zu lassen.
Ein Mieter muss die zurückgehaltene Miete auch dann an den Alteigentümer zahlen, wenn der zum Rückhalt berechtigende Mangel nach dem Verkauf der Immobilie weiter besteht.