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Bauen, Mieten und Vermieten

Ebenso wie bei Wohnraummietverträgen sind starre Renovierungsklauseln auch in Mietverträgen über gewerblich genutzte Räume unzulässig.
Mieter können zumindest bei Neubauwohnungen eine Mietminderung durchsetzen, wenn sich die Wohnung im Sommer unerträglich aufheizt.
Neu eingebaute Rollläden sind schwer mangelhaft, wenn sie sich nach einer frostigen Nacht nicht mehr öffnen lassen.
Ausnahmsweise kann ein Bauherr bereits vor der Abnahme Schadensersatz wegen absehbarer schwerwiegender Mängel geltend machen.
Mieter können nicht bereits deshalb die Zustimmung des Vermieters zur Katzenhaltung verlangen, nur weil dieser einem anderen Mieter die Haltung eines Hundes erlaubt hat.
Nur wenn die Spuren des Tabakkonsums nicht mit Schönheitsreparaturen beseitigt werden können, hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch.
Der Besteller eines Bauwerks hat kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Auftragnehmer nachweislich bereit ist, einen entstandenen Konflikt zu bereinigen.
Mieter haben auch bei der Realteilung ein Vorkaufsrecht.
Für die Umlage der Nebenkosten nach Köpfen ist das Einwohnermelderegister keine geeignete Informationsquelle.
Die Minderung des Einheitswerts wegen einer Mobilfunkanlage in der Nachbarschaft ist zwar grundsätzlich denkbar, in der Praxis aber kaum zu realisieren.