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Internet und Telekommunikation
Ein Unternehmen darf keine Emails an seine Kunden versenden, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass im Falle von Schweigen eine Vertragsänderung eintritt.
Bei einer Internetdomain können nur die gesamten schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers gegenüber der Vergabestelle gepfändet werden.
Mobilfunkanbieter dürfen in den AGB nicht festlegen, dass das Guthaben auf Prepaid-Karten nach einer bestimmten Dauer verfällt.
Die Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domain stellt keine sittenwidrige Schädigung dar, wenn der Registrierende ein berechtigtes Interesse an der Nutzung nachweisen kann.
Werbeangebote, die sich speziell an Jugendliche richten, müssen insbesondere auf die anfallenden Kosten klar und unmissverständlich hinweisen.
Betreiber von Internet-Auktionsplattformen sind verpflichtet, wirksam gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen und Wiederholungen technisch zu begegnen.
Unternehmen dürfen die Namen bekannter Städte zumindest dann nicht als Domain verwenden, wenn die Stadtbezeichnung in keinem Zusammenhang zur Firma steht.
Anbieter von kostenpflichtigen SMS-Diensten müssen mit jeder einzelnen Kurznachricht die Kosten für die Kurznachricht angeben.
Im Internet angebotene Waren müssen grundsätzlich umgehend lieferbar sein, falls der Händler seine Kunden nicht auf eine längere Lieferfrist hinweist.
Internetprovider dürfen dynamische Verbindungsdaten nur bis zur Erstellung der Abrechnung speichern.