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Sozialversicherungen & Co.

Auch für 2009 gibt es wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in einigen Wirtschaftszweigen müssen zum Jahreswechsel neue Pflichten beachten.
Mit der Reform der Pflegeversicherung sind umfangreiche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden.
Der Krankengeldanspruch von freiwillig Versicherten richtet sich nach dem Einkommen des Vorjahres.
Wer Arbeitslosengeld II beantragt, muss auch bei Folgeanträgen auf Verlangen Einsicht in seine Kontenauszüge gewähren.
Privatpatienten mit Anspruch auf Chefarztbehandlung müssen frühzeitig über dessen Abwesenheit informiert werden.
Solange der Existenzgründer seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, hat er auch für eine Betriebsgründung im Ausland Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
Ab 2009 soll die Künstlersozialabgabe um ein halbes Prozent auf 4,4 Prozent sinken.
Die Möglichkeit zur kostengünstigen Unfallversicherung von Vereinsmitgliedern wird deutlich ausgeweitet.
Schwarzarbeit bedeutet immer eine vorsätzliche Nichzahlung der Sozialversicherungsbeiträge, womit grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.